Mitgliedsbeitrag

Beitragsordnung

1. Beiträge natürlicher Personen Natürliche Personen über 18 Jahren zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 50,00 €. Natürliche Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr zahlen einen ermäßigten jährlichen Mitgliedsbei­trag in Höhe von 20,00 €. Mitglieder unter 14 Jahren zahlen keinen Mitgliedsbeitrag. Bei besonderen Härtefällen, kann der Vorstand den jährlichen Mitgliedsbeitrag ermäßigen, stunden oder erlassen.

2. Beitrag juristischer Personen Juristische Personen zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von mindestens 250,00 €.

3. Beitragsleistung Der Mitgliedsbeitrag ist spätestens bis 31. März des laufenden Jahres zu entrichten. Die Beiträge können auch durch Einzugsverfahren bezahlt werden.

4. Spendenregelung Sowohl von Mitgliedern als auch von anderen natürlichen und juristischen Personen können dem Verein Spenden und Zuwendungen gewährt werden (auch regelmäßige). Das schließt auch Leistungen ein wie Beratungstätigkeit, Transporte oder Überlassung von Räumen. Nach Anerkennung der Gemeinnützigkeit sind Geldspenden und teilweise auch Kosten für Sachzuwendungen unter bestimmten Voraussetzungen nach §10 b Einkommensteuergesetz als Sonderausgabe abzugsfähig. Für Spenden bis 200 € gilt der Einzahlungsbeleg, ab 200 € erhalten die Spender unaufgefordert eine ent­sprechende Zuwendungsbestätigung.